Rechtsanwältin Marion Muddemann
Tätigkeitsschwerpunkte
Miet - und Wohnungseigentumsrecht
2. Staatsexamen 1994
Justiziarin der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie 1994-2000
Justiziarin einer südhessischen Sparkasse 2000 - 2008
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2012
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und nebenberufliche Anwaltstätigkeit seit 1999. Hauptberufliche Anwaltstätigkeit seit 2008 und erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im gleichen Jahr.
Zum Themenschwerpunkt gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht
- Prüfung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Vertragsgestaltung
- Beratung bei Vertragsabschluss und -beendigung
- Formulierung von Kündigungen und Widersprüche gegen Kündigungen
- Durchführung von Räumungsklagen und Abwehr von Räumungsansprüchen
- Durchsetzung von Miet- und Nebenkostenrückständen
- Beratung und gerichtliche Geltendmachung bei Mängeln der Mietsache / Mietminderung
- Beratung hinsichtlich
- Übergabe der Mietsache zu Beginn und zu Beendigung des Mietverhältnisses
- der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei Beschädigungen der Mietsache
- Zahlung und Rückzahlung von Mietkautionen
- laufende Beratung während des Vertragsverhältnisses
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung aller Ansprüche
Maklerrecht
- Anspruch auf Maklerprovision
- Beratung hinsichtlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Maklerverträgen
Wohnungseigentumsrecht
-Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
-Verhältnis Wohnungseigentümergemeinschaft / Verwalter
-Vertragsgestaltung